1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Auto Service Königlich, Autostraße 123, 10115 Berlin, Deutschland (nachfolgend "Werkstatt" genannt) gegenüber ihren Kunden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, die die Werkstatt nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die Werkstatt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.1 Die Angebote der Werkstatt sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die Werkstatt entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden.
2.3 Mündliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Werkstatt.
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.
3.2 Rechnungen der Werkstatt sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.
3.3 Die Werkstatt ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
3.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.1 Die Werkstatt ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Bei später erteilen Zusatz- und Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen zusätzlichen Arbeiten verlängert sich die Frist entsprechend.
4.2 Höhere Gewalt und Ereignisse, die die Werkstatt ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen die Werkstatt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.3 Falls die Werkstatt mit der Fertigstellung in Verzug gerät, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.
5.1 Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in der Werkstatt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Bei Nichtabholung kann die Werkstatt von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
5.3 Bei Abnahmeverzug kann die Werkstatt die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen der Werkstatt auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
6.1 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Teilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab Abnahme.
6.2 Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Kunden (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
6.3 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
6.4 Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde bei der Werkstatt geltend zu machen.
b) Die Werkstatt beseitigt den Mangel in der Regel in ihrem Betrieb. Im Ausnahmefall kann die Mängelbeseitigung mit vorheriger Zustimmung der Werkstatt auch in einer anderen Fachwerkstatt erfolgen.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum der Werkstatt.
7.1 Die Werkstatt haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand, soweit sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen diese zu vertreten haben. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist jedoch ausgeschlossen.
7.2 Soweit die Werkstatt für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2, die insbesondere Ansprüche aus Produkthaftung und Datenschutz nicht berühren, gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.1 Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich die Werkstatt das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.
8.2 Wird der Auftragsgegenstand mit Einwilligung der Werkstatt vor Bezahlung der Werkstattrechnung an den Kunden übergeben, so ist mit dem Kunden zu vereinbaren, dass das Eigentum an den eingebauten Teilen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden übergeht.
9.1 Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.
9.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
10.1 Die Werkstatt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Nähere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Werkstatt enthalten, die auf der Website eingesehen werden kann oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
11.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Werkstatt.
11.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
12.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
Stand: 01. Oktober 2023